Nichts als das Kennwort

03-11-2011 12:01

Aus aktuellem Grund möchten wir nochmal darauf hinweisen, das bei einem versehentlich ausgelösten Alarm bei einem vereinbarten Rückruf der Notrufleitstelle unbedingt zuerst die Kennwortfrage richtig beantwortet wird. Jede andere Antwort löst einen vereinbarten Einsatz aus!

Eine Kundin hatte nachts versehentlich Alarm ausgelöst und auf den sofortigen Rückruf der Notrufleitstelle mit Abfrage des Kennwortes  nur geantwortet, das "Alles OK" ist. Die Notrufleitstelle nimmt in solchen Fällen an, dass der Kunde nicht frei sprechen kann und hat in diesem Fall, wie vereinbart, sofort einen Polizeieinsatz ausgelöst, der dann leider kostenpflichtig war.

Merken Sie sich Ihr vereinbartes Kennwort gut und nennen Sie es nach einer versehentlichen Alarmauslösung als erstes. Dann bleibt Ihr ausgelöster Falschalarm kostenfrei.  Sollten Sie auch eine Außensirene besitzen, so deaktivieren Sie diese natürlich so schnell wie möglich, damit nicht Nachbarn doch noch einen Polizeieinsatz veranlassen.

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Kurzmeldungen

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Brandschutz im Haushalt

Die Bekämpfung eines Entstehungsbrandes kann Schlimmeres verhüten. Voraussetzung ist der schnelle Einsatz geeigneter Löschmaßnahmen.

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10-01-2012 18:57 H. Gohlisch

Schalten Sie Ihre Alarmanlage ein!

Bei einem bekannten Schlagerstar wurde zum wiederholten Mal eingebrochen. Das neue Haus war schon mit einer Alarmanlage ausgerüstet, aber leider war diese während des Urlaubs nicht aktiviert. Sonst hätten sich die Einbrecher sicher nicht so lange im Haus aufhalten können.

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